Wissenswertes zur Hausdurchsuchung

Strafrecht und Justizvollzug
11.01.20101041 Mal gelesen

Eine Hausdurchsuchung stellt für den Betroffenen einen schweren Eingriff dar. In der Situation neigt man dazu, aus Aufregung falsch zu reagieren, was die spätere Verteidigung erhblich erschweren kann. Es ist daher sinnvoll, sich vorab zu informieren, wie im Falle einer Hausdurchsuchung zu reagieren ist.

 

1) Informieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Bitten Sie ihn, zu Ihnen zu kommen und der Durchsuchung beizuwohnen. Sollte dies nicht möglich sein, so lassen Sie sich telefonisch beraten. Sie haben ein Recht darauf, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Ein Recht darauf, dass auf Ihren Anwalt gewartet wird, haben Sie nicht. Allerdings wird dieser Bitte häufig entsprochen.

2) Bitten Sie die Beamten, sich auszuweisen. Notieren Sie dann Namen und Dienstnummern der beteiligten Personen.

3) Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss in Kopie aushändigen. Hierauf haben Sie ein Recht!

4) Widersprechen Sie der Durchsuchung und lassen sich dies bestätigen. Dies ist wichtig, damit eventuelle Zufallsfunde nicht verwertet werden dürfen.

5) Notieren Sie die Vorkommnisse und das Verhalten der beteiligten Personen. Seien Sie höflich, machen Sie aber keinesfalls Angaben zur Sache. Eventuell anwesende Personen (Ehepartner etc.) sollten ebenfalls Schweigen. Weisen Sie anwesende Personen darauf hin.

6) Achten Sie darauf, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Räume durchsucht werden.

7) Sollten Gegenstände beschlagnahmt werden, so lassen Sie sich eine Kopie des Beschlagnahmeprotokolls aushändigen. Sofern wichtige Dokumente beschlagnahmt werden, so bitten Sie um Kopien der Unterlagen.

8) Sofern noch nicht geschehen: Kontaktieren Sie nach der Durchsuchung Ihren Rechtsanwalt.

9) Das Wichtigste zum Schluss: Bewahren Sie Ruhe.

 

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@alexandra-braun.de