Verhalten als Beschuldigter

Strafrecht und Justizvollzug
24.06.2009920 Mal gelesen

Eine Hausdurchsuchung stellt für den Betroffenen einen schweren Eingriff dar. In der Situation neigt man dazu, aus Aufregung falsch zu reagieren. Es ist daher sinnvoll, sich vorab zu informieren, wie man sich im Falle einer Durchsuchung verhält.

 

1) Informieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Bitten Sie ihn, zu Ihnen zu kommen und der Durchsuchung beizuwohnen. Sollte dies nicht möglich sein, so lassen Sie sich telefonisch beraten.

2) Bitten Sie die Beamten, sich auszuweisen. Notieren Sie dann Namen und Dienstnummern der beteiligten Personen.

3) Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss in Kopie aushändigen.

4) Widersprechen Sie der Durchsuchung und lassen sich dies bestätigen.

5) Notieren Sie die Vorkommnisse und das Verhalten der beteiligten Personen. Seien Sie höflich, machen Sie aber keinesfalls Angaben zur Sache.

6) Achten Sie darauf, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Räume durchsucht werden.

7) Sollten Gegenstände beschlagnahmt werden, so lassen Sie sich eine Kopie des Beschlagnahmeprotokolls aushändigen. Sofern wichtige Dokumente beschlagnahmt werden, so bitten Sie um Kopien der Unterlagen.

8) Sofern noch nicht geschehen: Kontaktieren Sie nach der Durchsuchung Ihren Rechtsanwalt.