"Trunkenheit" am Steuer - ohne Alkohol – Rechtsanwalt Edgar Zorn, Gießen, informiert:

Strafrecht und Justizvollzug
07.08.20072269 Mal gelesen

Wegen Trunkenheit am Steuer kann auch derjenige verurteilt werden, der gar keinen Alkohol zu sich genommen hat. Ein Cocktail aus Medikamenten und anderen stimulierenden Mitteln kann unter Umständen zu gleich schweren Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit und in der Folge zum Führerscheinentzug führen.Das Landgerichts Freiburg verurteilte in seiner Entscheidung (Landgericht Freiburg, 11. September 2006, Aktenzeichen: 7 Ns 550 Js 179/05) eine Autofahrerin mit erkennbaren Ausfallerscheinungen die bei einer Polizeikontrolle aufgefallen war. Die Frau hatte einen Mix aus Appetitzügler und koffeinhaltigen Getränken intus.

www.anwaelte-giessen.de