Mercedes Abgasskandal: LG Hamburg verurteilt Daimler zu Schadensersatz

Mercedes ML im Abgasskandal
05.10.2021190 Mal gelesen
Das Landgericht Hamburg bestätigte die technischen Ausführungen von HAHN Rechtsanwälte.

Mit Urteil vom 28.09.2021 – 317 O 135/20 – hat das Landgericht Hamburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht bestätigte dabei weitgehend die Ausführungen des von HAHN Rechtsanwälte vertretenden Klägers und sah es als erwiesen an, dass sich im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung befindet. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC. Das Fahrzeug verfügt über einen Euro 6 OM 642-Dieselmotor. Der nunmehr erfolgreiche Kläger hatte es im Februar 2014 als Jahreswagen von einem privaten Dritten erworben. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war der Wagen schon über acht Jahre alt und bereits über 125.000 Kilometer gefahren.

Das Landgericht Hamburg bestätigte die technischen Ausführungen von HAHN Rechtsanwälte. Die im Fahrzeug vorhandene Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verringert die Rate der Abgasrückführung außerhalb des Prüfzyklus und sorgt so für erhöhte Stickoxidemissionen. Dabei sorgen gleich vier Funktionen dafür, dass das Fahrzeug den Prüfstand erkennt.

Bit 13: Sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxid ausgestoßen hat, verringert sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung.

Bit 14: Nach 1.200 Sekunden wechselt das Auto in den schmutzigen Abgasmodus.

Bit 15: Nach 11 Kilometern Fahrtstrecke funktioniert die Stickoxid-Reinigung nicht mehr vorschriftsmäßig.

Slipguard: Anhand der Parameter „Geschwindigkeit, Beschleunigung und Straßenneigung“ kann das Fahrzeug erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet.

All diese Funktionen sind lediglich deshalb eingebaut worden, um den Prüfstand zu erkennen und dort eine besonders geringe Stickoxid-Emission zu generieren. Im realen Betrieb auf der Straße dagegen wird die Abgasreinigung reduziert.

Aufgrund der Verwendung dieser unzulässigen Abschalteinrichtung hat der Kläger gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Daimler AG muss ihm gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs den Kaufpreis in Höhe von 60.000,00 Euro erstatten. Für die bereits mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer muss der Kläger sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Im Ergebnis kann er für das fast neun Jahre alte Auto noch mehr als die Hälfte des Kaufpreises zurückbekommen.

HAHN Rechtsanwälte gehört im Mercedes Abgasskandal zu den technisch versiertesten und erfolgreichsten Kanzleien. Mehr als 120 positive Urteile zeugen von hoher Kompetenz und einer tiefen Kenntnis der Vorgänge bei der Daimler AG.

HAHN Rechtsanwälte bietet interessierten Mercedes-Kunden eine kostenfreie Überprüfung ihres Falles an. Autofahrer erfahren so, ob ihr Mercedes ebenfalls über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen bei einer Betroffenheit zur Verfügung stehen und wie hoch die möglichen Rückzahlungen im Falle einer erfolgreichen Schadensersatzklage ausfallen können.