Abgasskandal: VW muss Schadensersatz für manipulierten Audi A1 leisten

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
01.02.201949 Mal gelesen
Wie schon zahlreiche andere Gerichte hat nun auch das Landgericht Erfurt VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt.

Mit Urteil vom 18. Januar 2019 entschied das LG Erfurt, dass eine Audi-Käuferin durch die Abgasmanipulationen sittenwidrig geschädigt worden sei und deshalb Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe (Az.: 9 O 490/18), berichtet die "Thüringer Allgemeine" online.

Die Klägerin hatte den Audi A1 im Mai 2015 gekauft. In dem Pkw ist der Dieselmotor des Typs EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, verbaut. Durch die verwendete Manipulations-Software seien die Kunden getäuscht worden, führte das LG Erfurt aus. Die Manipulationen seien selbst für einen Fachmann schwer zu entdecken gewesen, für einen Laien umso schwieriger. Die Ahnungslosigkeit der Verbraucher habe VW sich zu Nutze gemacht und die Kaufentscheidung der Verbraucher nachteilig beeinflusst. Dieses Verhalten sei sittenwidrig und VW daher auch schadensersatzpflichtig, so das LG Erfurt.

Die Klägerin hatte den Audi A1 zu einem Preis von 23.500 Euro gekauft. VW muss den Wagen nun zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhält die Klägerin knapp 19.900 Euro.

"Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt zeigt, dass es sich lohnt Schadensersatzsprüche gegen VW im Abgasskandal geltend zu machen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen sittenwidrig geschädigt wurden und VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

In vielen Fällen können die Schadensersatzansprüche nach wie vor geltend gemacht werden, da die Forderungen noch nicht zum Jahresende 2018 verjährt sind.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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