Abgasskandal: Mercedes Vito Diesel mit illegaler Abschaltvorrichtung?

Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, Hahn Rechtsanwälte.
16.02.201868 Mal gelesen
Fast kein Tag vergeht ohne neue Nachrichten im Abgasskandal. Das Modell Mercedes Vito Diesel steht jetzt im Verdacht eine illegale Abschaltvorrichtung zu verwenden. Wir berichten über rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte.

Fast kein Tag vergeht ohne neue Negativschlagzeilen im Abgasskandal. Das Mercedes Modell "Vito" steht jetzt im Verdacht, eine illegale Abschaltvorrichtung zu verwenden wie verschiedene Medien berichten, u.a. SPIEGEL und BILD.Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits seit längerem  gegen Verantwortliche der Daimler AG wegen des Anfangsverdachts des Betrugs im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Dabei wurden verschiedene Standorte von Daimler in diesem Zusammenhang bereits durchsucht. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt jetzt Daimler wegen des Mercedes Vito vorladen will, kommt also nicht überraschend.

 

"Wir haben beim Abgasskandal bisher nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt verfolgt eine Salami-Taktik und ordnet nur scheibchenweise Rückrufe an" sagt Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. "Die ständigen Nachrichten über drohende Stilllegungen, Fahrverbote und "Schummelsoftware" in immer weiteren Diesel-Fahrzeugen haben schon jetzt  ganz reale Konsequenzen: Massive Wertverluste für alle Diesel-Modelle der vom Abgasskandal hauptsächlich betroffenen Marken Porsche, Audi, VW, und Mercedes.  Insbesondere Mandanten mit teuren Premium-Fahrzeugen berichten HAHN Rechtsanwälte täglich davon, wie schwer es ist, für ihr Diesel-Fahrzeug noch einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Denn wer will schon einen Diesel kaufen, der womöglich in verschiedenen Städten bald nicht mehr fahren darf? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat für Stuttgart bereits Diesel-Fahrverbote gefordert. Am 22. Februar 2018 wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Entscheidung befassen. Dies alles zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern der Kunde. Das ist der größte Skandal im Skandal, dass diejenigen, die beim Autokauf getäuscht worden sind, nun auch noch für den Schaden aufkommen sollen. Politik und Verwaltung schützen die Autoindustrie und lassen die Verbraucher im Regen stehen", meint Anwalt Murken-Flato.

 

"Vor den deutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel: Immer mehr Landgerichte verurteilen die Hersteller wegen der Verwendung von "Schummel-Software" in Diesel-Fahrzeugen zum Schadenersatz. Das Verschweigen der illegalen Abschaltvorrichtungen wird von vielen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gewertet. Auch in Deutschland werden Entschädigungen angeboten, allerdings nicht freiwillig wie in den USA", berichtet Murken-Flato aus eigener Erfahrung. "Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Verbraucher Schadenersatz erlangen kann. Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale Sachmängelgewährleistung in Betracht. Ob ein Fahrzeug mit einem defekten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus nämlich einen Sachmangel des Kaufgegenstands", erklärt Murken-Flato. "Beim finanzierten Fahrzeugerwerb gibt es sogar eine weitere Möglichkeit. Vielen Hersteller-Banken, wie z.B. die Mercedes-Bank, sind bei den Formalien der Darlehensverträge Fehler unterlaufen. Eine solche Konstellation bietet die Möglichkeit, den Kauf des Fahrzeuges durch Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. Eines haben allen Möglichkeiten aber gemeinsam: Anders als in den USA müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. Politik und Verwaltung werden ihnen wohl nicht zur Hilfe kommen", sagt Murken-Flato abschließend.

 

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der  bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.