Arbeitnehmer trifft nach längerer Arbeitsunfähigkeit eine erhöhte Darlegungslast für das Vorliegen einer neuen Erkrankung
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War ein Arbeitnehmer bereits sechs Wochen arbeitsunfähig krank, so entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für weitere sechs Wochen nur dann, wenn eine neue Erkrankung vorliegt. Insoweit reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer eine neue "Erstbescheinigung" des behandelnden Arztes vorlegt, weil sich hieraus die Art der Erkrankung nicht ergibt.
Rechtsanwältin
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