
Blitzer: Abgleich mit Ausweisfoto meistens unzulässig
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Ergeht aufgrund eines Messfotos bei einem Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß ein Bußgeldbescheid ergibt sich für den Betroffenen oftmals die Möglichkeit erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Diese ist immer dann gegeben, wenn die Bußgeldstelle den Betroffenen aufgrund eines Abgleichs des Messfotos mit dem Lichtbild aus dem Passregister oder Personalausweisregister als Fahrzeugführer identifiziert hat. Dieser Nachweis ist wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in den meisten Fällen unzulässig.
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