Neben dem Bußgeld gibt es einen Punkt in Flensburg; war die Ampel schon länger als eine Sekunde rot zwei Punkte.
Die Umstellung auf das neue Punktesystem führt zu einer ganzen Reihe von Änderungen. Statt bei 18 Punkten wird der Führerschein schon bei acht Punkten entzogen. Im Gegenzug werden nur noch Verkehrsverstöße, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, mit Punkten sanktioniert. Auch führt ein neuer Punkteeintrag nicht mehr zur Tilgungshemmung der älteren Punkteinträge. Dafür verlängern sich die Tilgungsfristen etwas.
Bei einem Rotlichtverstoß können die Konsequenzen für den Betroffenen ganz unterschiedlich sein. Hatte er beispielsweise schon 15 Punkte in Flensburg gesammelt, bekäme er nach dem alten System drei weitere Punkte hinzu. Er hätte also 18 Punkte und wäre den Führerschein los. In dem neuen System würden die 15 Punkte zu sechs Punkten umgerechnet. Der Rotlichtverstoß würde also nur zu sieben Punkten führen und der Betroffene müsste seinen Führerschein nicht abgeben.
"Das Beispiel zeigt, dass es unter Umständen besser sein kann, wenn ein Verkehrsdelikt nach dem neuen Punktesystem bestraft wird. Dementsprechend sollte der Punkteeintrag hinausgezögert werden. Es gibt aber auch Beispiele, in denen es genau umgekehrt ist. Daher ist immer der Einzelfall zu bewerten und dann entsprechend vorzugehen", sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
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