18 Punkte nach altem Recht entsprechen 8 Pkte. nach neuem Recht. Bisher war der Führerschein ab 14 Pkte. in Flensburg stark gefährdet, jetzt bereits ab 6 Pkte. Man sieht: der Führerschein kann schneller weg sein!
Allerdings wurde konsequenterweise die Anzahl der zu vergebenen Punkte je Verkehrsverstoß verringert. Statt 1-3 Pkte. fällt zukünftig nur noch 1 Pkt. an. Schwere Verkehrsverstöße oder -straftaten, die bisher zwischen 4 bis 7 Pkte. zur Folge hatten, werden ab dem 01.05.2014 nur noch mit 2 bis 3 Pkte. geahndet. Dabei hat der Gesetzgeber die Wertigkeit der Punktevergabe ganz wesentlich an der Verkehrssicherheit - oberste Priorität - orientiert.
Die Umrechnung der alten Punkte ins neue Register ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Punktestand
vor dem 01.05.2014 ab dem 01.05.2014
1 - 3 1
4 - 5 2
6 - 7 3
8 - 10 4
11 - 13 5
14 - 16 6
16 - 17 7
18 oder mehr 8
Die Verlängerung der Frist zur Tilgung der Punkte (bisher 2 Jahre) durch neue Eintragungen entfällt. Zukünftig hat jeder Punkteeintrag seine eigene Tilgungsfrist, die durch spätere Eintragungen nicht verlängert wird. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes beträgt die Tilgungsfrist 2 ½, 5 oder 10 Jahre.
Durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (vor dem Erreichen von 6 Punkten) kann 1 Punkt abgebaut werden.
Das neue Fahreignungsregister ist allerdings noch um Einiges komplexer. Um unliebsame Überraschungen mit dem Führerschein zu vermeiden kann es sich lohnen, die Umrechnung alte in neue Punkte fachkundig überprüfen zu lassen.
Fragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht; wir rechnen für Sie!