Dabei werden in einem ersten Schritt vor der Umstellung die eingetragenen Punkte, die nach neuem Recht nicht zu einer Eintragung führen würden, gelöscht.
Die verbleibenden Restpunkte sollen danach in das neue System überführt werden.
Hierbei werden 1 bis 7 Punkte (alt) wie 1, 2 bzw. 3 Punkte (neu) behandelt werden (Vormerkung).
Alte 8 bis 13 Punkte werden wie 4 bzw. 5 Punkte ins neue System überführt (Ermahnung).
Als letzte Eingriffsstufe vor der Entziehung bei 8 Punkten werden 14 bis 17 Punkte (alt) wie 6 bzw. 7 Punkte (neu) behandelt (Verwarnung).
Dadurch ist gewährleistet, dass auch die bisherigen Eintragungen in einer rechtlich einwandfreien Form weiter verwendet werden können. Die Umrechnung wird nach unserem Dafürhalten diesem Anspruch gerecht.
Ein verpflichtendes Fahreignungsseminar wird es nach neuem Recht nicht geben. Allerdings wird weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, durch den Besuch eines freiwilligen Aufbauseminars und der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung einen Punkt reduzieren zu können. Dieses Seminar wird von Fahrlehrern und Verkehrspsychologen gemeinsam durchgeführt und sich intensiver mit den Gründen des Einzelnen auseinandersetzen, die zur auffälligen Häufung von Verkehrsverstößen geführt haben.
Ob es sinnvoll ist, vor der Umstellung bereits ein freiwilliges Aufbauseminar zu besuchen, kann abschließend für den Einzelfall nur nach Einholung einer Auskunft im Verkehrszentralregister und nach anwaltlicher Beratung beurteilt werden.
18.04.2014338 Mal gelesen
Der alte Punktestand wird zum Stichtag des Inkrafttretens (01.05.2014) in das neue System überführt.