Neues Punktesystem: Unterschiedliche Konsequenzen für die gleichen Verkehrsdelikte

Neues Punktesystem: Unterschiedliche Konsequenzen für die gleichen Verkehrsdelikte
15.04.2014274 Mal gelesen
Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem im Fahreignungsregister in Flensburg in Kraft tritt, bedeutet das nicht nur eine Umstellung von 18 auf 8 Punkte bis zum Führerscheinentzug, sondern auch eine andere Gewichtung der Verkehrsverstöße als bisher.

"Das wiederum kann zur Folge haben, dass die Konsequenzen für den Verkehrssünder nach dem 1. Mai 2014 ganz andere sind als vor der Einführung des neuen Punktesystems", erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Denn nach dem neuen Punktesystem wird der Führerschein schon nach 8 und nicht mehr erst nach 18 Punkten entzogen. Dafür werden aber auch nur noch sicherheitsgefährdende Verkehrsdelikte mit Punkten bestraft und in den meisten Fällen gibt es dann für die gleichen Verstöße weniger Punkte als bisher. Je nach Einzelfall kann es aber dennoch sinnvoll sein, den Punkteeintrag entweder hinauszuzögern oder zu beschleunigen, so dass er noch vor dem 1. Mai 2014 vorgenommen wird.

Fachanwalt Fenderl erklärt, warum das so ist: "Wer jetzt noch Punkte für Verkehrsdelikte bekommt, die nicht die Verkehrssicherheit gefährden, riskiert damit eventuell seinen Führerschein. Das wäre nach dem 1. Mai nicht mehr so. Dagegen wird beispielsweise das Drängeln ab dem 1. Mai strenger bestraft. Hier kann also der Punkteeintrag vor dem 1. Mai günstiger sein. Je nach Ausgangslage sollte dann auch die Taktik aussehen und den Punkteeintrag entweder beschleunigen oder verzögern."

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

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