Norwegisches Recht

Norwegisches Recht

Norwegen ist nicht Mitglied der EU, aber als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an das europäische Recht angebunden. Europäische Richtlinien werden demnach auch in Norwegen in nationales Recht umgesetzt. In vielen Bereichen entspricht das norwegische Recht daher dem deutschen Recht. Dies gilt beispielsweise für das Handelsvertreterrecht als auch für eine Vielzahl von Verbraucherschutzbestimmungen. Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Zivilrecht besteht hingegen darin, dass es in Norwegen kein dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsprechendes allgemeines Gesetzbuch für das Zivilrecht gibt. Vielmehr ist das norwegische Zivilrecht in eine Vielzahl von Einzelgesetzen aufgespaltet.

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