Undichte Fenster? Mietminderung bei Mängeln im Altbau | So gehts!

Mietminderung bei Mängeln im Altbau - Altbau Fenster - Rechtsanwalt hilft
15.11.2021407 Mal gelesen
Mietminderung bei Mängeln im Altbau: Undichte Altbau Fenster in der Wohnung? Jetzt auf Mietminderung prüfen.

Undichte Fenster in Altbauten

Kann man gegen den Vermieter einen Anspruch auf Mietminderung bei undichten Fenstern im Altbau geltend machen? 

Der Winter steht vor der Tür und die Sorge um undichte Fenster in Wohnungen und Häusern steigt. Dies gilt insbesondere für die Mieter von Altbauten, die des Öfteren vor der Frage stehen, ob sie in einem solchen Fall einen Anspruch auf Mietminderung haben.

 

Gibt es aktuelle Rechtsprechungen, welche die Mietminderung bei Mängeln im Altbau betreffen?

Am 22. Juli 2021 entschied das Amtsgericht Neukölln in einem Urteil über einen derartigen Fall. Die Kläger mieteten vorliegend eine Altbauwohnung in Berlin. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Fenster undicht und zugig waren, verlangten sie von der beklagten Vermieterin eine Mietminderung, welche einen Mangel voraussetzt. 

 

Was versteht man unter dem Mangel, der die Voraussetzung für die Mietminderung darstellt? War ein solcher in der vorliegenden Altbauwohnung gegeben?

Ein Mangel setzt voraus, dass der Zustand der Wohnung vom vertraglich vorausgesetzten Zustand negativ abweicht. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Mieter eine Mietminderung fordern. 

Das Amtsgericht Neukölln verneinte in dem oben geschilderten Fall erkannte den Mangel, da es der Ansicht ist, dass der Mieter keine komplett luftdichte Verschließung verlangen kann, wenn es sich bei den undichten Fenstern einer Altbauwohnung um Holzkastendoppelfenster handelt. Bei solchen sei nämlich mit typischen Auswirkungen zu rechnen. 

 

In welchen Fällen kann von einem Mangeln im Altbau ausgegangen und ein Anspruch auf Mietminderung geltend gemacht werden?

Zugige und undichte Fenster im Altbau berechtigen den Mieter nur dann zur Mietminderung, wenn die Nutzbarkeit der Wohnung durch die Zugluft besonders beeinträchtigt wird oder kein ausreichender Schutz gegen Feuchtigkeit von außen gegeben ist.

 

Brauchen Sie Hilfe im Thema Mietminderung bei Mängeln im Altbau?

Falls auch Sie undichte Fenster in Ihrer Altbauwohnung bemerkt haben und nun gegen Ihren Vermieter rechtlich vorgehen wollen, steht unser qualifiziertes Team Ihnen zur Ausarbeitung Ihrer Ansprüche und zur Eröffnung des Rechtswegs stets zur Seite. Dabei wird Ihr konkreter Fall geprüft, die Erfolgsaussichten erörtert und Sie ausführlich in Fragen in Bezug auf die Mietminderung bei Mängeln im Altbau beraten.

 

Quellen