Schimmelflecken selbst entfernen?

anwalt24 Fachartikel
27.03.2018185 Mal gelesen
Der lange Winter hat auch Konsequenzen: Ist es draußen kalt, gedeihen Schimmelpilze besonders gut im Haus. Das führt nicht nur zu einem optischen Problem. Die Pilzsporen können sich tief im Gemäuer einnisten und zu Gesundheitsgefährdungen führen.

Der lange Winter hat auch Konsequenzen:  Ist es draußen kalt, gedeihen Schimmelpilze besonders gut im Haus. Das führt nicht nur zu einem optischen Problem. Die Pilzsporen können sich tief im Gemäuer einnisten und zu Gesundheitsgefährdungen führen.

Schimmel in Gebäuden bildet sich insbesondere im Winter, denn dann werden Räume seltener gelüftet und die hohe Luftfeuchtigkeit trägt zu guten Lebensbedingungen für die Pilze bei.

Doch wie gehe ich als Mieter vor, wenn sich der Schimmel nun gebildet hat und der Fleck sogar größer als ein halber Quadratmeter ist?

Schimmel auf glatten Oberflächen wie Fliesen lässt sich einfach mit etwas Haushaltsreiniger abwischen. Danach sollte die Stelle mit Desinfektionsmittel behandelt werden. Silikonfugen lassen sich eventuell auch noch feucht abwischen. Sitzt der Befall aber schon tiefer, müssen sie entfernt werden. Befallene Tapeten müssen angefeuchtet und auf jeden Fall ausgetauscht werden. Wichtig dabei ist das Tragen von Handschuhen, einer Atemmaske und einer Schutzbrille.

Bei einem größeren Schimmelbefall sollte ein Profi zur Hilfe gerufen werden.
In solchen Fällen unterstellt der Vermieter dem Mieter dann meist eine mangelhafte Lüftung, wohingegen die Mieter die Ursache eher in der Bausubstanz sehen.
Beides ist schwer nachzuweisen, aber wenn Aussage gegen Aussage steht, dann trägt häufig der Vermieter die Beweispflicht. Er muss den Nachweis liefern, dass die Ursache für den Schimmel nicht aus seiner Sphäre stammt, sprich nicht die Bausubstanz für den Schimmel verantwortlich ist. Für diesen Nachweis ist in der Regel ein Gutachten heranzuziehen. Die Kosten dafür trägt grundsätzlich der Auftraggeber, also der Vermieter -jedoch darf er den Gutachter dann auch allein aussuchen. Wer nicht das Risiko riskieren will, ein Gefälligkeitsgutachten  zu kassieren, sollte einen Kompromiss suchen. Der  kann dahingehend ausgestaltet sein, dass beide Parteien ein Mitspracherecht besitzen und die Kosten für das Gutachten hälftig getragen werden.

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.