Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: LG Berlin

RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht
08.09.201947 Mal gelesen
Fehlgeschlagene „Brazilian Butt Lift Operation“, Landgericht Berlin, Az.: 13 O 257/17, September 2019: Informationen von den Patientenanwälten Ciper & Coll.

Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich in der Klinik der Beklagten einer sogenannten "Brazilian Butt Lift Operation". Hierbei handelt es sich um eine Straffung des Gesäßes mit Eigenfett. Postoperativ stellte sich eine massive Asymmetrie an den Stellen der Fettabsaugung dar, da diese ungleichmäßig erfolgte.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines medizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter die eingetretene Asymmetrie als fehlerhaft verursacht heraus, woraufhin das Landgericht Berlin den Parteien zu einer gütlichen Einigung über 6.500,- Euro anriet, die diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Diese Art der Operation erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Sie gilt als effektiv und komplikationsarm. Nichtsdestotrotz kann es auch hierbei zu Fehlern kommen, so wie hier, die zu einem angemessenen Schmerzensgeldanspruch des Patienten führen, meinen Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

 

Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

Die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe davon betreffen:
1. Fehlgeschlagene Hüft-Operationen
2. Fehlgeschlagene Kniegelenks-Operationen
3. Verpfuschte Schönheits-Operationen
4. Fehlerhafte postoperative Versorgung
5. Fehldiagnosen (insbesondere verspätete Krebsdiagnose)
6. Fehlerhafte Risikoaufklärung, Alternativaufklärung
7. Geburtsschäden (insbesondere Sauerstoffunterversorgung)