Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler: Patientenanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor den Landgerichten Trier und Gera

Medizinrecht
09.07.201947 Mal gelesen
Landgericht Trier - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht Multiorganversagen nach verspäteter Diagnose einer Sepsis, 30.000,- Euro. Landgericht Gera - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht Fehlerhafte Osteosynthese, 10.000,- Euro

Landgericht Trier
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Multiorganversagen nach verspäteter Diagnose einer Sepsis, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 236/18

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient litt an einem Rektumkarzinom. Im März 2016 wurde bei ihm eine laparoskopisch assistierte Rektumresektion vorgenommen. Postoperativ entwickelte sich eine Sepsis, die zu spät erkannt wurde. Der Patient verstarb in der Folge an einem Multiorganversagen.

Verfahren:
Im Vorfeld des Verfahrens war bereits der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem Vorfall befasst und hatte eine Fehlerhaftigkeit konstatiert. Unter Berücksichtigung dieses Schlichtungsverfahrens schlug das Landgericht Trier den Parteien einen Vergleich über pauschal 30.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld des Prozesses war die Beklagtenseite nicht zu einer Regulierung bereit gewesen, so dass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste, mit dem erfreulichen Ausgang für die Erben des Verstorbenen, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

 

Landgericht Gera
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Osteosynthese nach Distorsion des linken Handgelenks, LG Gera, Az.: 3 O 1248/15

Chronologie:
Der Kläger zog sich in 2012 eine Distorsion des linken Handgelenks zu. In der Unfallchirurgie der Beklagten erfolgte sodann eine Osteosynthese, bei der jedoch ein zu schwach dimensioniertes Material verwendet wurde. Folge davon war ein Plattenbruch und die Notwendigkeit einer Revisionsoperation.

Verfahren:
Das Landgericht Gera hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt, das eine Fehlerhaftigkeit konstatierte. Der Gericht schlug den Parteien daher einen Vergleich von rund 10.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits vor dem Verfahren hatte der MDK Thüringen ein Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Fehler bestätigte. Der Geschädigte erhält nunmehr, rund sieben Jahre nach dem Vorfall eine angemessene Entschädigung, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr LLM.