Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler:Infektion nach Knie-TEP bei Retropattelar Arthrose, 25.000,- Euro, LG Flensburg, Az.: 3 O 258/16

Medizinrecht
12.06.201974 Mal gelesen
Geschädigter Patient erfolgreich vor dem Landgericht Flensburg. Knie- und Hüftoperationen sind regressträchtig. Sie bilden nach den Statistiken die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe. Der vorliegende Fall stellt ein Beispiel dar.

Chronologie:
Dem zwischenzeitlich verstorbenen Patienten wurde ein künstliches Kniegelenk eingesetzt. Nach Diagnose einer Retropattelar Arthrose musste eine Revisionsoperation erfolgen. Nach Einsatz einer neuen Prothese entwickelten sich deutliche Schwellungen und eine Infektion, der Spacer im rechten Knie wurde entfernt. Vorgeworfen wird u.a. eine nicht adäquate antibiotische Behandlung dieser Infektion.

Verfahren:
Das Landgericht Flensburg hat zu den Vorfällen ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis bestätigte der Gutachter eine unzureichende antibiotische Behandlung. Auch der Einbau der neuen Prothese bei noch bestehender Infektsituation wird als fehlerhaft gewertet. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über rund 25.000,- Euro angeraten, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Verfahren ist nach dem Tode des Patienten durch seine Ehefrau weitergeführt worden. Es besteht für Erben grundsätzlich die Möglichkeit, in ein bestehendes Verfahren einzutreten, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Gerade im Bereich der Arzthaftung sind derartige Konstellationen nicht selten.

Nach den Statistiken liegen fehlgeschlagene Hüft- und Knieoperationen im Bereich der Arzthaftung immer an den ersten Stellen. Auch Fehldiagnosen werden immer wieder bemängelt. Im Bereich der Onkologie führen Fehldiagnosen nicht selten dazu, dass die konsequenten Behandlungen erst verspätet beginnen und damit wertvolle Zeit verloren gegangen ist, mit manchmal erheblichen Konsequenzen für den Geschädigten.