Durch einen Arbeitsunfall wurde eine Operation erforderlich, die falsch durchgeführt wurde.

Eine Frau liegt im Krankenhaus im Bett.
25.02.201935 Mal gelesen
Eine Entschädigung im deutlich vierstelligen Bereich wurde durch das Landgericht Rostock als angemessen entschieden.

Chronologie:
Die Klägerin erlitt in 2013 einen Arbeitsunfall, wobei sie sich eine Sprunggelenksluxationsfraktur zuzog. OSG-Frakturen sind die häufigsten Frakturen und machen 10% aller Frakturen aus. So gibt es in Deutschland pro Jahr zwischen 5.000 und 15.000 Frakturen des oberen Sprunggelenks. Dadurch entstehen Kosten in Höhe von 50-100 Millionen Euro, die sich aus den Behandlungskosten, aber auch aus den Folgekosten wie Krankengeld, Rentenanspruch usw. zusammensetzen. Sie stellte sich bei den Beklagten vor, die die Fraktur operativ mittels Fixateur externe behandelten. Eine Revisionsoperation war erforderlich. Postoperativ angefertigte Röntgenbilder zeigten einen zunehmenden Korrekturverlust, die eine erneute Operation erforderten. Auch lange Zeit später litt die Patientin unter starken Schmerzen im Sprunggelenk und Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Das Landgericht Rostock hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der befasste Gutachter war der Auffassung, dass die Osteosynthese der Fibula nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich anriet, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll..
Auch in dieser Sache war der Versicherer der Beklagten leider nicht bereit gewesen, vorgerichtlich zu regulieren, so dass die gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich wurde. Dieses Vorgehen hatte nunmehr für die Geschädigte Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel. C. Mahr LLM klar.