Patientenrechte bei Schönheits-OP

Medizinrecht
20.06.201757 Mal gelesen
Schönheitschirurgen haften bei Schönheitsoperationen teilweise strenger, als dies andere Mediziner tun, hierauf weist die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.

Aufgrund der regelmäßig fehlenden medizinischen Indikation für den Eingriff, gelten insbesondere für die Aufklärungspflicht des Patienten erhöhte Standards. So muss der Patient über jedwedes Risiko aufgeklärt werden, insbesondere auch über die Risiken eines kosmetischen Misserfolgs und das Risiko, dass es durch die Operation zu Entstellungen kommen kann. Darüber hinaus muss zwischen der ordnungsgemäßen Aufklärung und der Durchführung der Operation mehrere Tage Bedenkzeit liegen, so die Wiesbadener Kanzlei weiter.

 

Weiterhin haftet der Operateur auch dann, wenn er Methoden anwendet für welche er keine Ausbildung besitzt oder wenn diese dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht entsprechen. In beiden Fällen ist nicht von einer "lege artis" durchgeführten Operation auszugehen, erläutert die Kanzlei Cäsar-Preller.

 

Ob dem Patienten tatsächlich Ansprüche zustehen ist zumeist nur nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens und mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu bewerten. Darüber hinaus weist die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller darauf hin, dass Arztverträge, welche Schadensersatzansprüche ausschließen nicht wirksam sind.

Ob dem Patienten tatsächlich Ansprüche zustehen ist zumeist nur nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens und mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu bewerten. Darüber hinaus weist die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller darauf hin, dass Arztverträge, welche Schadensersatzansprüche ausschließen nicht wirksam sind.

Ob dem Patienten tatsächlich Ansprüche zustehen ist zumeist nur nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens und mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu bewerten. Darüber hinaus weist die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller darauf hin, dass Arztverträge, welche Schadensersatzansprüche ausschließen nicht wirksam sind.