Abmahnung der Firma - teleschau der mediendienst GmbH - durch Nümann, Lang Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

Medien- und Presserecht
27.01.20101960 Mal gelesen


Die Firma "teleschau der mediendienst GmbH" mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an geschützten Sprachwerken ab.
Die Firma "teleschau der mediendienst GmbH" ist eine Presseagentur und laut Abmahnschreiben Inhaberin zahlreicher ausschließlicher Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Sprachwerken, namentlich insbesondere den Rechten, diese Werke über das Internet zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
Es wird weiter angeführt, dass die Firma "teleschau der mediendienst GmbH" durch einen Dienstleister die entsprechende Rechtsverletzung festgestellt habe.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werden durch die Kanzlei Nümann, Lang Schadensersatzforderungen geltend gemacht.
Auf Basis einer Lizenzanalogie, so Nümann, Lang Rechtsanwälte wird bspw. eine Lizenzgebühr für den Urheberrechtsverstoß eines übernommenen spezifizierten Textes in Höhe von 1.100 Euro gefordert.
Zudem fordert die Kanzlei Nümann, Lang Rechtsanwälte im Auftrag der "teleschau der mediendienst GmbH" 95 Euro für die Einschaltung des externen Dienstleisters, der den Rechtsverstoß festgestellt habe.
Zuletzt wird der Abgemahnte aufgefordert, die durch die Mandatierung der Nümann, Lang Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 16.100 Euro zu zahlen nämlich 686,60 Euro (1,1 er Gebühr RVG), was zu einer Gesamtsumme in Höhe von 1881,60 Euro führt.
Reagiert der Abgemahnte nicht folgt einige Zeit später ein zweites Schreiben von Nümann, Lang Rechtsanwälte mit einer erhöhten Kostenforderung. Begründet wird dies damit, dass nunmehr ein erhöhter Aufwand im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit entstanden sei. Die Rechtsanwaltskosten werden sodann mit 807,80 Euro beziffert, sodass eine Gesamtsumme von 2002,80 Euro gefordert wird.

Betroffene sollten sich an einen Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht wenden und sich die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten darlegen lassen, die es in einer solchen Konstellation gibt.

Datum: 01.12.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: teleschau der mediendienst GmbH, Nümann Lang,Schadensersatz

weitere Infos:

Die Abmahnung im Urheberrecht

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