Die Rechtsgrundlage für die Gegendarstellung richtet sich danach, in welchem Medium die "Ausgangsmitteilung" ist, gegen die sich die Gegendarstellung richtet.
Ausgangsmitteilung und Rechtsgrundlage der Gegendarstellung
Bei einer Gegendarstellung gegen einen Blog ist § 56 RStV die Rechtsgrundlage-
Private Blogs und deren Inhalte
Dem KG Berlin nach kommt eine Gegendarstellung auch bei Tatsachenbehauptungen in privaten Blogs in Betracht, auf denen lediglich unregelmäßig Inhalte gepostet wurden.
Allerdings ist das umstritten, in der Literatur wird auch diese Ansicht vertreten: Private Internetseiten, auf denen nur von Zeit zu Zeit gelegentlich Inhalte veröffentlicht werden, seien keine Angebote nach § 56 RStV.
Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite www.medienrechtfachanwalt.de, dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen.
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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