Google – Einträge und Inhalte aus Suchergebnissen löschen

Google – Einträge und Inhalte aus Suchergebnissen löschen
22.02.2016364 Mal gelesen
Sie wollen Einträge und Inhalte aus Suchergebnissen löschen und Google reagiert nicht? Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht Gulden, kennt diese Problematik, da er seit 2014 (EuGH, 13.05.2014 - C-131/12 ) Mandanten diesbezüglich berät.

Personen können Links zu unangenehmen Suchergebnissen der Google Suchmaschine " löschen" bzw. blockieren  lassen, wenn sie in ihrer Privatsphäre gestört werden.

Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2014 ein wichtiges Urteil gefällt, das den Schutz der Verbraucher im Internet stärkt.  Der Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher nach Ablauf einer unbestimmten Zeit ein Recht darauf haben, dass Links zu Suchergebnissen blockiert werden können, die zu Inhalten führen, die die eigene Person betreffen.

In der Zwischenzeit haben wir viele Anträge auf Löschung bzw. Blockierung von Links aus den Suchergebnissen für unsere Mandanten gestellt - in vielen Fällen erfolgreich, ohne dass es zu einer Klage gegen Google kommen musste.

 Ebenso führen wir vier bundesweit Klageverfahren gegen Google, die Rechtssicherheit bringen werden.

Hiervon können auch Unternehmer profitieren, wenn die Inhalte, auf die verlinkt wird, private Belange betreffen und falsch sind.

Wer kann sich auf das Urteil berufen

Das Urteil des Gerichtshofs soll die Rechte der Verbraucher im Internet stärken. Somit kann sich also jeder Privatmann auf das Urteil berufen, auch wenn dies Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit haben könnte. Mit der richtigen Argumentation können sich auch Unternehmer als Privatpersonen zur Wehr setzen.

Wann hat ein Löschantrag bei Google Aussicht auf Erfolg?

Der Löschantrag, den man direkt an Google stellen kann, hat Aussicht auf Erfolg, wenn das Suchergebnis zu Inhalten führt, die schon sehr alt sind und an denen die Öffentlichkeit kein Informationsinteresse haben kann.

Das ist in der Tat etwas schwammig formuliert. Google und auch die Gerichte werden daher im Einzelfall entscheiden müssen, ob ein Suchergebnis gelöscht wird oder gelöscht werden muss. Im Zweifel muss ein Suchergebnis gelöscht werden, wenn der Antragsteller darlegt, dass seine Rechte verletzt wurden.

zeitliche Komponente: 1,5 - 10 Jahre

Im Urteil des EuGH war der streitgegenständliche Artikel aus dem Jahre 1998. Anträge, die sich auf ältere Artikel oder Inhalte beziehen haben daher größere Aussicht auf Erfolg, als Anträge, die sich auf  "jüngere" Inhalte beziehen. Allerdings haben wir erst kürzlich die Blockierung von Links erreichen können, die erst seit 1,5 Jahren online waren.

Wie stelle ich einen Löschantrag?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Löschantrag an Google zu stellen. Google hält ein Online- Formular bereit, das man ausfüllen kann. Hiervon raten wir jedoch ab, da dies nicht ausreichend ist, um eine umfassende rechtliche Argumentation aufzubauen.

Wir raten daher an, Google direkt anzuschreiben.

Wir stellen die Anträge für unsere Mandanten in dreifacher Form - sowohl per E-Mail per Online Formular als auch mit ausführlichem anwaltlichem Schreiben.

Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller eine Bestätigung von Google, dass die Sache bearbeitet wird.

Was kann ich tun wenn Google meinem Antrag nicht nachkommt?

Wenn Google die Suchergebnisse nicht löscht, kann der Antragsteller Google auf Löschung verklagen. Die Klagen können auch am zuständigen Gericht des Wohnortes des Antragstellers eingereicht werden. Die inhaltlichen Ausführungen gelten selbstverständlich auch für alle anderen Suchmaschinen.

Erfahrungen der Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte gegen Google

Die Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte führt derzeit bundesweit an verschiedenen Gerichtsstandorten mehrere Klageverfahren im Auftrag ihrer Mandanten. Zudem konnte die Kanzlei aus zahlreichen, außergerichtlichen Löschaufträgen essentielle Erfahrungen sammeln, die ein Höchstmaß an Effektivität garantieren, um eine Löschung der Suchergebnisse schnell und diskret herbeizuführen.

Zuständig für Reputationsschutz im Internet ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

gulden röttger | rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz

Tel.: 49 6131 - 240950
FAX: 49 6131 - 2409522

Mail:info@ggr-law.com
Web:https://ggr-law.com/

YouTube - gulden röttger | rechtsanwälte auf YouTube
infodocc.info - Meinungen & Kommentare Recht | Politik | Gesellschaft
Twitter - gulden röttger | rechtsanwälte bei Twitter
Facebook - gulden röttger | rechtsanwälte bei Facebook
Google - gulden röttger | rechtsanwälte bei Google

Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten über gulden röttger | rechtsanwälte:

anwalt.de oder Googlesowie Presse und Medien

Löschantrag - so stellen Sie einen Löschungsantrag bei Google Jeder Mensch hat ein Recht darauf, vergessen zu werden - auch im Internet. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil "Recht auf Vergessenwerden" manifestiert.

Google Bewertungen löschen und entfernen lassen Es besteht ein Anspruch auf Löschung oder Entfernung einer Google Bewertung, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken ...

Google - Löschantrag - Erfolgsaussicht Wann hat ein Löschantrag bei Google Aussicht auf Erfolg? Sie haben sich sicherlich auch schon die Frage gestellt, ob auch Sie den ein oder anderen Eintrag, den man über Sie im Internet findet, aus der Google-Ergebnisliste löschen lassen könnte.

Google Suchergebnisse löschen - Google Einträge löschen Google bietet Google Nutzern die Möglichkeit, Restaurants, Unternehmen, Attraktionen, Orte und Sehenswürdigkeiten zu bewerten. Die Möglichkeit, eine Google Bewertung abzugeben, ist denkbar einfach, inklusive einer großen Mißbrauchsgefahr der Google Bewertungsfunktion.

Recht auf Vergessenwerden - Google-Urteil des EuGH Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem "Google-Urteil" vom 13.05. 2014 (Az. C 131/12) eine weitreichende Entscheidung gefällt. Er räumt ...

Identitätsdiebstahl bei Google plus - Was tun bei einem ... Identitätsdiebstähle (Identitätsklau) im Internet nehmen zu, insbesondere auch auf Google plus. Immer mehr Fakeprofile tauchen auf in denen Namensrechte ...

Google Inc. haftet für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte auf Drittseiten In einem laufen Verfahren gegen Google wurden unserer Kanzlei durch deren Prozessbevollmächtigten ein aktuelles Urteil des LG Köln vorgelegt, in dem festgestellt wurde, dass die Google Inc. mit Inkenntnissetzung für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte auf Drittseiten haftet, LG Köln, Urteil vom 16.09.2015, Az.: 28 O 14/14.

Darf man Bilder aus der Google Bildersuche oder von "kostenlosen" Bilderdatenbanken frei nutzen? Bilder, die kostenfrei über die Google-Bildersuche gefunden werden, sind meist nicht lizenzfrei. Will man die Bilder nutzen, muss die Zustimmung der Urheber