Die Whats App-Äußerungen im Klassenchat über die Schulleiterin und eine mündliche Äußerung gegenüber einem Mitschüler sei ein schweres und wiederholtes Fehlverhalten. Dadurch sei das Persönlichkeitsrecht der Schulleiterin verletzt worden.
Das VG Stuttgart hat per Beschluss vom 01.12.2015 den Eilantrag des Schülers gegen den Schulausschluss abgelehnt.
Die Pressemitteilung des VG Stuttgart finden Sie hier.
Informationen zum Thema Persönlichkeitsrecht und Reputationsrecht finden Sie hier auf dem Portal www.medienrechtfachanwalt.de der Anwaltskanzlei Wienen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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