Schulleiterin per WhatsApp-Chat beleidigt, Persönlichkeitsrecht der Schulleiterin durch Äußerungen verletzt: Unterrichtsausschluss wirksam, VG Kassel

Schulleiterin per WhatsApp-Chat beleidigt, Persönlichkeitsrecht der Schulleiterin durch Äußerungen verletzt: Unterrichtsausschluss wirksam, VG Kassel
16.12.2015167 Mal gelesen
Eine Schulleiterin ordnete 14tägigen Unterrichtsausschluss eines Schülers an, der sie in einem WhatsApp-Chat schwer beleidigt hatte: Zu Recht, so das VG Kassel.

Die Whats App-Äußerungen im Klassenchat über die Schulleiterin und eine mündliche Äußerung gegenüber einem Mitschüler sei ein schweres und wiederholtes Fehlverhalten. Dadurch sei das Persönlichkeitsrecht der Schulleiterin verletzt worden.

Das VG Stuttgart hat per Beschluss vom 01.12.2015 den Eilantrag des Schülers  gegen den Schulausschluss abgelehnt.

Die Pressemitteilung des VG Stuttgart finden Sie hier.

Informationen zum Thema Persönlichkeitsrecht und Reputationsrecht finden Sie  hier auf dem Portal www.medienrechtfachanwalt.de der Anwaltskanzlei Wienen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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