Abmahnung d. Preu Bohlig und Partner i.A.d. Dreimaster Modevertrieb GmbH wegen des Sendens unverlangter Werbe- E-Mails

Abmahnung d. Preu Bohlig und Partner i.A.d. Dreimaster Modevertrieb GmbH wegen des Sendens unverlangter Werbe- E-Mails
23.11.2015208 Mal gelesen
Die Kanzlei Preu Bohlig und Partner mahnt im Auftrag der Dreimaster Modevertrieb GmbH wegen des Übersendens einer unverlangten Werbe-E-Mail auf den Account „www.vertrieb@drei-master.de“ ab. Die E-Mail der Abgemahnten stelle eine unzulässige Belästigung dar.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen am 14. Oktober 2015 unaufgefordert eine E-Mail an den betrieblichen Account der Dreimaster Modevertrieb GmbH gesendet zu haben. Einer solchen Werbung habe die Mandantin der Preu Bohlig Rechtsanwälte zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Mithin stelle das übersenden der Mail eine Belästigung gemäß §§ 823, 1004 BGB dar und sei daher zu unterlassen. Dies ergebe sich daraus, dass Werbe-E-Mails eine zusätzliche Belastung der Privat- und Arbeitssphäre darstellten und auf diese Weise Arbeitszeit in Anspruch nehmen würden.

Der Versand von Mails an gewerbliche Adressen stelle darüber hinaus einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar gemäß § 823 Abs.1 dar. Diese Ausführungen bekräftigt die Kanzlei Preu Bohlig und Partner mit dem Anführen von verschieden Urteilen, die ebenfalls auf das Unterlassen des Sendens von Werbemails gerichtet sind. (Bsp. BGH vom 10.12.2009 I ZR 201/07)

Als Konsequenz fordern die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bezüglich zukünftiger Werbe-E-Mails.

Wie Sie auf solch eine Abmahnung reagieren sollten:  

Bewahren Sie zunächst einen kühlen Kopf und unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig. Auch bürgen vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus dem Internet oft Haftungsrisiken, da sie meist von Nicht-juristen verfasst wurden. Behalten Sie dennoch die Frist im Auge. Eine Nichteinhaltung der Frist kann für Sie mit einer einstweiligen Verfügung und somit mit hohen Kosten verbunden sein. Es ist ratsam, sich Rechtsrat einzuholen und weitere Schritte überlegt vorzubereiten.

Wir bieten Ihnen einen fundierten Rechtsrat. Kontaktieren Sie die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und ein weiteres Vorgehen besprechen.

 

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

Hamburg:

Johnsallee 7

20148 Hamburg

Fon: 49 (0)40/ 533 087 - 20

Fax: 49 (0)40/ 533 087 - 30

Mail: mail@shrecht.de

 

Berlin:

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Fon: 49 (0)30/206 494 - 05

Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

www.shrecht.de und

 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info