Jameda - Bewertung löschen lassen - Schutz des guten Rufs für Ärzte

Jameda - Bewertung löschen lassen - Schutz des guten Rufs für Ärzte
26.10.2015148 Mal gelesen
Jameda - Bewertungen können dem guten Ruf von Ärzten schaden. Unsachliche oder falsche Behauptungen verfälschen das Bild der betroffenen Ärzte und wirken sich umsatzschädigend aus.

Betroffen sind Ärzte aus allen Bereichen, wie z.B. Zahnärzte, HNO-Ärzte und Augenärzte.

Diese Ärzte müssen sich zwar Kritiken auf Jameda gefallen lassen, nicht jedoch rechtswidrige, schlechte und falsche Bewertungen. Diese Bewertungen können Ärzte unverzüglich entfernen lassen, auch wenn der oder die Täter unbekannt sind.


Schlechte Jameda  Bewertungen mit Anwalt entfernen lassen - Hilfe für Ärzte
Vorgehen im Falle einer rechtswidrigen Ärztebewertung

Wir wenden uns für die betroffenen Ärzte im Falle einer Rechtsverletzung unverzüglich an Jameda und verlangen die Löschung der rechtswidrigen, schlechten Bewertung.

Rufmord, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptung

Liegt bspw. ein Fall von Rufmord, eine sog. Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, dann besteht ein Anspruch des Arztes auf Entfernung bzw. Löschung der rechtswidrigen Einträge auf Jameda.

Kommt Jameda unserer Aufforderung nicht nach, wird das Portal im Auftrag des Arztes kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Bleibt auch dies erfolglos, kann die Entfernung der Bewertungen durch ein gerichtliches Eilverfahren -einstweilige Verfügung - oder durch eine Klage auf Unterlassung und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten erreicht werden.

Kosten für die Entfernung einer Bewertung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen erteilen eine Deckungszusage, wenn es um die Entfernung und Löschung von Bewertungen und Einträgen auf Bewertungsportalen im Internet geht. Wir stellen für unsere Mandanten die entsprechenden Anfragen bei den Rechtsschutzversicherern.

Wir können Ihnen helfen, da unsere Kanzlei bereits vielen Ärzten geholfen hat, deren Reputation zu schützen.

Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten:

anwalt.de oder
Google

sowie Presse und Medien:

https://ggr-law.com/presse-medien.html

Kontakt:

per E-Mail (info@ggr-law.com) oder

Fax 06131-2409522 oder

telefonisch: 06131-240950