Unfug in der Schule, pornografische Schriften, Unterrichtsausschluss, VG Stuttgart

Medien- und Presserecht
18.03.2015157 Mal gelesen
Das Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 16.03.2015 den Eilantrag eines 16-jährigen Gymnasiasten (Antragsteller) gegen seinen durch die Schulleiterin angeordneten sofortigen viertägigen Ausschluss vom Unterricht wegen unbefugter Weitergabe eines fremden Computer-Passwortes an Mitschüler abgelehnt (Az.: 12 K 1320/15).

Das Gericht bewertete die Computer-Passwort-Weitergabe als schweres Fehlverhalten, das zu einer Verletzung der Rechte des Schülers, dem das Passwort zugestanden habe, geführt hätte.

Die Schüler, denen der Gymnasiast das Passwort weitergegeben hatte, hätten damit u.a. pornographische Seiten aufgerufen und heruntergeladen sowie das Computerspiel Counterstrike in dem Schülertauschverzeichnis abgelegt.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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