Rottenneighbor.com : Hexenverbrennung im Zeitalter der digitalen Medien

Medien- und Presserecht
08.07.2009862 Mal gelesen

Die USA waren und sind die Vorreiter vieler Erfindungen und technischer Neuerungen. So auch in der digitalen Welt. Neueste Errungenschaft ist die Plattform "www.rottenneighbor.com".

Diese "Immobliensuchmaschine" - so die offizielle Bezeichnung - ermöglicht es jedermann, die lieben Nachbarn zu denunzieren. Damit auch jeder weiß, wer gemeint ist, werden die Einträge mit Satellitenfotos des Suchmaschinenriesens Google abgerundet. Zu sehen ist dann ein Kartenausschnitt mit dem Wohnhaus des Betroffenen. Sexualstraftäter, Diebe, und Liebhaber von Gartenzwergen werden vorgestellt und angeprangert - ohne deren Wissen und Einverständnis selbstverständlich.

Da das Internet bekanntlich keine Grenzen kennt sind mittlerweile auch viele Deutsche von solchen Einträgen betroffen.

Ein Vorgehen gegen die persönlichkeitsverletzenden und diffamierenden Äußerungen ist nahezu aussichtslos, da die Verantwortlichen ihren Sitz in den USA haben.

Die Möglichkeiten für einen Deutschen, sich gegen einen Eintrag zu wehren, tendieren daher gen Null.

Ein Vorgehen kommt allenfalls gegen die Unternehmen in Betracht, die - aller Achtung vor der Menschenwürde zuwider - unverhohlen auf der Plattform werben. Allerdings dürfte dies den eigentlichen "Tätern" egal sein, da ein Verbot der Plattform nach den derzeitigen, amerikanischen Gesetzen nicht realistisch erscheint, trotz bekannter Todesfälle in diesem Zusammenhang.

Man kann sich allerdings auch direkt an die rottenneighbor wenden mit dem Hinweis auf einen möglichen Verstoß und der Bitte, den Eintrag zu löschen. Fraglich bleibt allein, ob die Betreiber dem nachkommen, da ein Rechtsanspruch hierauf derzeit nicht besteht.

 

RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

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