Die Klage eines Journalisten auf Akteneinsicht in Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH an die Presse wurde abgelehnt.
Eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren bestätigt.
Danach bestand kein Anspruch des klagenden Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auf Akteneinsicht in Aufsichtsratsunterlagen. Dazu finden Sie hier die Pressemitteilung des OVG Berliner-Brandenburg zu dem Urteil vom 28. Januar 2015.
Anwaltskanzlei Wienen
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.medienrechtfachanwalt.de
www.kanzlei-wienen.de