Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät bei Abmahnungen (Simon Partner, U+C, Kornmeier) Spezialisten für Medienrecht aufzusuchen

Medien- und Presserecht
08.07.20093341 Mal gelesen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart rät in ihrer Broschüre "Runterladen ohne Reinfall" im Falle einer Abmahnung zur Einschaltung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalts.

Dies ist wichtig, da es oftmals die Kinder sind, die die Musik downloaden und die Eltern als Anschlussinhaber abgemahnt werden, die meist unwissend die geforderten Summen zahlen und die angefügte Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist keineswegs zwingend, wie immer wieder von Laien behauptet. Es bedarf vielmehr einer eingehenden juristischen Prüfung, um angemessen zu reagieren.

Ein spezialisierter Anwalt kann hier zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und danach dementsprechend die notwendigen Schritte einleiten, um diese abzuwehren. Mit einem Vergleich ist in den meisten Fällen lediglich den Abmahnkanzleien sowie den vermeintlichen Helfern gedient, die aus Angst vor einer juristischen Auseinandersetzung zu einem Vergleich drängen.

 

Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Medienrecht mainz

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