Autocomplete-Funktion, Suchergänzungsvorschlag Scientology verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

Autocomplete-Funktion, Suchergänzungsvorschlag Scientology verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht
09.07.2014266 Mal gelesen
Wenn bei der Namenseingabe einer Person in eine Suchmaschine wie Google als Suchergänzungsvorschlag Scientology vorgeschlagen wird, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person verletzt.

Für Privatpersonen können Suchergänzungsvorschläge erhebliche Bedeutung haben. Jemanden erstmal zu googlen, ist im Privat- und Geschäftsleben üblich. Um so erheblicher ist es, wenn dann brisante Suchergänzungsvorschläge auftauchen - wie Scientology.

Das OLG Köln hat dazu in seinem Urteil vom 09.04.2014, Az. 15 U 199/11, unter Bezugnahme auf die Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entschieden. Erscheint als Suchergänzungsvorschlag dann Scientology, ist das alllgemeine Persönlichkeitsrecht der Person verletzt.

Das Urteil des OLG Köln finden Sie hier.

Nach der Entscheidung des Europäische Gerichtshofs in diesem Jahr hat Google hat ein Formular für Anträge "auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht" ins Internet gestellt. User können also grundsätzlich von Google unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Suchmaschinenergebnisliste erwirken.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de