Providerhaftung bei Verleumdung und Beleidigung im Internet

Medien- und Presserecht
04.11.20131179 Mal gelesen
Immer häufiger finden massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet durch Beleidigung, Üble Nachrede und Veleumdung statt. In Anspruch zu nehmen sind dann nicht nur die Täter selbst sondern auch diejenigen, die die rechtswidrigen Informationen verbreiten.

Die Fallkonstellation ist grundsätzlich immer die gleiche. Über den Betroffenen werden unwahre bzw. beleidigende Äußerungen im Internet, vorzugsweise über soziale Netzwerke, und damit persönlichkeitsrechtsverletzend verbreitet. Zudem gelangen die rechtsverletzenden Äußerungen häufig über privat betriebene Websites in die Öffentlichkeit, die nach § 5 TMG (Telemediengesetz) keiner Impressumspflicht unterliegen, so dass der Täter regelmäßig schwer ausfindig zu machen ist und Ansprüche gegen ihn nicht durchsetzbar sind. Dennoch kann als durchaus effektivere Variante oft erfolgreich auch gegen den Provider vorgegangen und zur Beseitigung bzw. Unterlassung der Äußerung gezwungen werden. Hierbei ist jedoch zwischen den nachstehenden Providerarten und deren Haftungsumfang zu unterscheiden:

Content Provider

Die stärkste Haftung trifft den Content Provider, da dieser in der Regel eigene Inhalte auf seinen Internetseiten für die Nutzung durch Dritte anbietet, wie beispielsweise Betreiber von Homepages.

Eine Haftungsprivilegierung sieht der Gesetzgeber hier grundsätzlich nicht vor. Nach § 7 TMG ist der Content Provider bei einer Rechtsverletzung nach den allgemeinen Gesetzen sowohl zivil- als auch strafrechtlich für eigene Inhalte verantwortlich. Dazu zählen auch Inhalte, die von Dritten herrühren, wenn der Provider sich diese Informationen zu eigen macht. Ausnahmsweise kann der Provider ein Haftungsprivileg nach § 10 TMG dennoch für sich in Anspruch nehmen, wenn er sich von Drittinhalten deutlich distanziert. Hieran sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, wobei insbesondere der Gesamteindruck zu berücksichtigen ist, der beim verständigen Nutzer erweckt wird.

Host Provider

Host Provider stellen im Gegensatz zum Content Provider lediglich Speicherplatz für Dritte und somit für fremde Informationen zur Verfügung, wie beispielsweise Vermieter von Webservern und Soziale Netzwerke, Blogs oder Meinungsforen.

Eine Haftung erfolgt hier lediglich eingeschränkt nach § 10 TMG. Danach ist der Host Provider für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich. Allerdings ist der Host Provider dann in Anspruch zu nehmen, wenn er von der Rechtsverletzung positive Kenntnis hatte, ihm also nachzuweisen ist, dass er von den rechtswidrigen Inhalten wusste oder aber die Rechtsverletzung für den Provider offensichtlich sein musste.

Werden rechtswidrige Inhalte durch den Betroffenen beim Provider angezeigt, besteht grundsätzlich eine Löschungspflicht. Sollte sich der Provider an diese Maßgabe nicht halten, kann zusätzlich die Inanspruchnahme auf Schadenersatz drohen.

Access Provider

Der Access Provider ermöglicht Nutzern erst den Zugang zum Internet und leitet lediglich Informationen durch die Verbindungsnetze, wie beispielsweise der Anbieter des DSL-Anschlusses.

Er ist gemäß § 8 TMG weitgehend von einer Haftung befreit, da er für die bloße Durchleitung fremder Informationen, was einen rein technischen Vorgang darstellt, grundsätzlich nicht in Anspruch zu nehmen ist. Dabei knüpft § 8 TMG die Haftungsbefreiung des Providers daran, dass die Übermittlung der rechtswidrigen Information nicht durch den Provider veranlasst worden ist, der Provider den Adressaten der Übermittlung nicht selbst ausgewählt hat und die übermittelten Informationen nicht durch den Provider ausgewählt oder verändert worden sind.

Fazit

Der oft schnellere Weg eine rechtswidrige Äußerung aus dem Internet zu entfernen, bietet das Vorgehen gegen den entsprechenden Provider als gegen den Täter selbst. Es ist auch nicht erforderlich zunächst den nicht ermittelbaren Täter erfolglos in Anspruch zu nehmen, da die Haftung der Provider als sogenannte Störerhaftung nicht nachrangig ist.

Wollen Sie gegen die Verletzung Ihrer Rechte im Internet vorgehen? Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und prüfe, gegen wen Sie sich in Ihrem speziellen Einzelfall wenden sollten. Sie können mich telefonisch unter 040/42935612 oder per E-Mail info@medienrechtweber.de erreichen.