Landgericht Berlin verurteilt TAZ: Persönlichkeitsrechtsverletzung von Sarazzin, 20.000 Euro Entschädigung

Landgericht Berlin verurteilt TAZ: Persönlichkeitsrechtsverletzung von Sarazzin, 20.000 Euro Entschädigung
22.08.2013231 Mal gelesen
Wie aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Berlin hervorgeht, hat das LG Berlin die TAZ auf Klage von Thilo Sarazzin wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Laut der Pressemitteilung vom 16.08.2013 war die in einem Artikel eines Journalisten enthaltene Formulierung "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten" Gegenstand des Urteils des LG Berlin vom 15. 08.2013, 27 O 183/13. Mit Erfolg klagte Sarazzin hiergegen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Äußerungen darf die TAZ nicht wiederholen.

Darüber hinaus wurden Sarazzin 20.000 Euro Entschädigung vom Landgericht Berlin zugesprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
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