Abmahnung Sasse & Partner, "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 7", im Auftrag der WVG Medien GmbH

Abmahnung Sasse & Partner, "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 7", im Auftrag der WVG Medien GmbH
23.02.2013944 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner verschickt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 7", im Auftrag der WVG Medien GmbH, wie der Anwaltskanzlei Wienen im Rahmen mehrerer Mandate bekannt wurde.

Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Eine "0815-Lösung" gibt es nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung im Einzelfall hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung zum Beispiel eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Das ist einer von diversen Aspekten, die bei der Formulierung einer geänderten - in der Fachsprache:  "modifizierten" - Unterlassungserklärung berücksichtigt werden sollte.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag berechtigt ist, bzw. ob er heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht hat Amrei Viola Wienen besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

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