Neue Abmahnkanzlei Vahrenwald & Kretschmer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft ab

Medien- und Presserecht
24.10.2011356 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte aus München bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte aus München mahnt neuerdings im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk: Hausbesuch bei Nataly.

Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd., Amalienstr. 71, 80799 München. 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 952,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also. 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 - 400 67 555 oder 030 - 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin)  persönlich zur Verfügung.

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