Abmahnung Frömming & Partner Rechtsanwälte für den Huber Verlag wegen unerlaubter Nutzung von Kartographie im Internet

Medien- und Presserecht
15.09.20111074 Mal gelesen
Frömming & Partner Rechtsanwälte, Hamburg mahnen im Auftrag von Herrn Franz Huber als Inhaber des Huber Verlags, München die angeblich unerlaubte Verwendung von Kartenausschnitten/Stadtplanausschnitten ab, die als Umgebungskarte in einem privaten Internetauftritt genutzt wurde.

Es wird behauptet, dass Herr Franz Huber Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an den verwendeten Kartenausschnitten sei. Die urheberrechtlich geschützten Kartenmaterialien würden u.a. für Stadtpläne, Karten in Telefonbüchern, Reiseführern und Werbeplänen in allen Medien von dem Kundenkreis des Huber Verlags genutzt.

Gefordert wird das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowieSchadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 2.019 € zzgl. Ermittlungskosten von 95,- €.

Ferner wird Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials im Internet oder zu anderen Zwecken wie zum Beispiel Printprodukten (Flyern, Foldern, Prospekten) oder CD-ROM sowie die Erstattung von Anwaltskosten von 718,40 € verlangt. Insgesamt werden 2.832,40 verlangt.

Schließlich wird alternativ der Abschluss eines Lizenzvertrages für die zukünftige Nutzung angeboten.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie ernst nehmen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen aber nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Grundsätzlich empfehlen wir:

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit dem Abmahner auf.
  • Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen kurzfristig ein unverbindliches, kostenloses Angebot. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, gilt das Beratungshonorar als vereinbart.

Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren speziellen Internetseiten www.abgemahntworden.de