RTL im Visier der Medienwächter, "Explosiv-" Beitrag

Medien- und Presserecht
26.08.2011727 Mal gelesen
Am 19.08.2011 ist ein Beitrag in "explosiv" ausgestrahlt worden, der nun im Visier der Medienwächter ist: Nun prüft offenbar die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), ob RTL medienrechtliche Bestimmungen verletzt hat. In einer Stellungnahme hat sich RTL entschuldigt.

In der Stellungnahme erklärt der Sender, dass die Verallgemeinerung und Überzeichnung des Beitrags ein Fehler gewesen sei.

"Wenn wir damit Gefühle verletzt haben sollten, entschuldigen wir uns ausdrücklich dafür. Der bei facebook privat gepostete Kommentar des RTL-Redakteurs war ausschließlich dessen private Meinung und in keinster Weise die von RTL.", heißt es weiter in der Stellungnahme.

In dem Beitrag über die Computermesse Gamescom wurden die Gamescom-Besucher an den Pranger gestellt. So bezeichnete die Moderatorin Computerfans als "echt komische Gestalten". Sie wurden zudem als ungepflegte und introvertierte verschrobene Menschen ohne Sozialkontakte dargestellt. Damit zog RTL den Zorn der Gamer auf sich.

Ein aktueller Hinweis auf der zentralen Seite der Medienanstalten, Programmbeschwerde.de, zu dem RTL-Beitrag vom 19.08.2011 lautet:

"Zwischenzeitlich (Stand 25.08.2011, 9.00 Uhr) sind über 6.800 Beschwerden zu diesem Beitrag auf www.programmbeschwerde.de eingegangen."

Update, 27.08.2011

Ergebnis der Prüfung der NLM ist, dass keine medienrechtlichen Bestimmungen verletzt worden sein sollen.

Gerne können Sie sich in Medienrechts-Sachen an Rechtsanwältin Wienen wenden, die sich seit Jahren auf Medienrecht spezialisiert hat und bundesweit tätig ist.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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