Abmahnung der Kanzlei FAREDS für Geto Gold Musikverlag GbR

Abmahnung der Kanzlei FAREDS für Geto Gold Musikverlag GbR
18.04.2011622 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei FAREDS für die Geto Gold Musikverlag GbR vor. Es wird der Titel "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" abgemahnt. Des Weiteren wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages verlangt.

Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg.

Neuerdings mahnen die Rechtsanwälte FAREDS nun auch für die Geto Gold Musikverlag GbR ab.

Was ist nun zu tun?

1) Nicht ignorieren!

Der erste richtige Schritt ist, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Die Abmahnung hat bereits eine "lange" Geschichte. Ihre IP Adresse wurde bereits im Rahmen eines Auskunftsverfahrens ermittelt und Ihr Internetprovider hat Ihren Namen mitgeteilt. Die Abmahnung erfolgt daher grundsätzlich  nicht ohne Grund.

2) Gesetzte Fristen beachten!

In der Abmahnung ist Ihnen in der Regel eine sehr kurze Frist von 5-10 Tagen gesetzt. Diese Fristen sollten beachtet werden, um weitere Risiken, wie beispielsweise kostspielige gerichtliche Verfahren (Einstweilige Verfügung), auszuschließen.

3) Kontaktieren Sie nicht die abmahnende Kanzlei!

Hinsichtlich des Kostenanspruches ist von eigenen "Verhandlungen" mit den Abmahnern abzuraten. Zum einen führen diese erfahrungsgemäß allenfalls zu einer Ratenzahlungsvereinbarung. Demgegenüber bergen sie die Gefahr, dass der Abgemahnte - oft ohne es zu wissen - statt vermeintlicher Entlastungsargumente unbeabsichtigte Schuldeingeständnisse abgibt. So sind bspw. bereits Aussagen wie "Ich war es nicht, sondern mein Kind" oder "Ich hatte ein offenes WLAN, das könnte jeder gewesen sein" kontraproduktiv. Letztlich verhandelt der Abgemahnte nie auf Augenhöhe mit den spezialisierten Kollegen; was könnte auch einer Aussage des Abmahners, nach welcher der BGH die Streitfrage bereits zugunsten des Abmahnenden entschieden habe, entgegengesetzt werden? Hier kann alleine ein Anwalt mit entsprechender Schwerpunktsetzung gegenhalten.

4) Lassen Sie sich von spezialisierten Anwälten beraten und ggf. vertreten!

Abmahnungen im Urheberrecht und insbesondere die Abmahnung im Zusammenhang mit illegalen Donwnloads bzw. Filesharing ist für viele Anwälte kein "täglich Brot". Aufgrund sich ständig ändernder Rechtsprechung sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der über erhebliche Erfahrungenin diesem Bereich verfügt.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen bundesweit erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen: eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten unter 0251-20 86 80 30 oder über Direkthilfe