Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, Augsburg mahnt im Auftrag von der Firma Schalk Medienvertrieb in Buchholz das Filmwerk „TakeDown – Niemand kann ihn stoppen“ ab

Medien- und Presserecht
25.01.20111054 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk "TakeDown - Niemand kann ihn stoppen". Bei dem Rechtsinhaberin handelt es sich um den Schalk Medienvertrieb in Buchholz, An der Autobahn 32, 29690 Buchholz.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 870,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

 

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