Verfehlen des Jugendschutzes durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011

Medien- und Presserecht
10.12.20101669 Mal gelesen
Werden Kinder und Jugendliche wirklich besser durch die geplante Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) geschützt?

Nachdem der umstrittene Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vom Berliner Abgeordnetenhaus mit knapper Mehrheit gebilligt worden ist, wird er weiterhin von vielen Seiten angegriffen. Dabei werden nicht nur Zweifel an der Bestimmtheit und am handwerklichen Geschick geäußert und das Schließen von einigen Blogs verkündet.

 

Die Gesellschaft für Informatik geht in einer aktuellen Meldung auf ihrer Webseite davon aus, dass die angebotene zusätzliche Möglichkeit einer Kennzeichnung von Webseiten mit entwicklungsgefährdenden Inhalten unsinnig ist. Denn sie bringt nur etwas, wenn an dem Computer auch eine Filtersoftware aktiv ist. Viele Jugendliche sind jedoch nach Ansicht dieser Organisation in der Lage, diese Software zu deaktivieren.

 

Es wird sogar in einem anderen Online-Magazin die Frage aufgeworfen, ob nicht die zusätzlich eingeräumte Möglichkeit der Kennzeichnung sogar der Erotikindustrie - als der größten Gefahrenquelle für Kinder und Jugendliche - entgegenkommt.

 

Insofern sollte noch einmal gründlich geprüft werden, ob nicht vor allem die Bedenken der Gesellschaft für Informatik gerechtfertigt sind. Denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Kinder und Jugendliche mit dem Deaktivieren der Filtersoftware keine Probleme haben werden. Möglicherweise brauchen sie das auch gar nicht, weil ihre Eltern diese aus Unwissenheit gar nicht aktiviert haben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Jugendschutz durch die Neuregelung des JMStV nicht verbessert, sondern ausgehöhlt wird.

 

Infos zum jetzigen und künftigen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und zur Begründung des Gesetzgebers:

http://www.kjm-online.de/de/pub/recht/gesetze_und_staatsvertraege/jugendmedienschutz-staatsvertr.cfm

 

Tipps für Webmaster wegen der vorgesehenen Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2140/tipps-fuer-webmaster-wegen-der-vorgesehenen-aenderung-des-jugendmedienschutz-staatsvertrages