UNIT4 IP mahnt für Porsche ab

Markenrecht
29.07.202192 Mal gelesen
UNIT4 IP mahnt für Porsche Markenrechtsverstoß ab

Die UNIT4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickten kürzlich eine Abmahnung für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, ebenfalls aus Stuttgart. Gerügt wird der Verstoß gegen das Markenrecht.

 

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Wortmarke "Porsche" und das Porsche-Wappen, welche zugunsten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen sind, für ein Angebot verwendet zu haben. Bei diesem mit den Zeichen versehenen Fahrzeug handle es sich jedoch, der Abmahnung zufolge, nicht um einen Original Porsche. Dazu kommt, dass dieses Angebot ohne die notwendige Zustimmung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erfolgte und somit eine Rechtsverletzung vorläge.

 

Forderungen der Abmahnung:

Zunächst wird der Abgemahnte von den Rechtsanwälten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Erteilung einer Auskunft zur Bezifferung des Höhe des Schadensersatzes gefordert. Schließlich wird noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.