Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG

Markenrecht
06.05.202055 Mal gelesen
Abmahnung der KLAKA RAe Partnerschaft mbB im Auftrag der BMW AG wegen unberechtigter Nutzung der Wort-/ Bildmarke "M".

Die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten der BMW AG, ebenfalls aus München, durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützten Marke "M" der M-Serie von BMW; das "M" ist sowohl als deutsche Wortmarke, als auch als Wort-/ Bildmarke geschützt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Produkte mit der Bezeichnung "M-Look" zum Verkauf angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die BMW AG nicht hatte. Teilweise würde es sich ebenfalls nicht um Originalware handeln. Dadurch läge eine Verwechslungsgefahr mit der Marke "M" von BMW vor, da der Zusatz "Look" nur beschreibend wäre.

Es läge somit nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte ein Verstoß gegen das Markenrecht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vor. Zudem rügen die Anwälte § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, also eine Rufausbeutung.

Die KLAKA Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht den Abgemahnten zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren werden Auskunftserteilung und Rechnungslegung bzgl. Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen gefordert. Ebenfalls machen sie einen Schadensersatzanspruch geltend, sowie die Aufforderung zur Erstattung der Anwaltsgebühren (Streitwert: 400.000,00€).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.