Abmahnung der Kanzlei SNP Schlawien wegen Markenrechtsverletzung

Markenrecht
06.05.202025 Mal gelesen
Abmahnung der SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater wegen der Verletzung von Markenrechten.

Die SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten von einem Mandanten durchgesetzt werden soll. Dieser ist Inhaber einer Bildmarke, die ein Tier zeigt, welches einen Fußball in der Hand hält.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in der Nähe des Stadions vor Fußballspielen von Hertha BSC Berlin Schals verkauft zu haben, auf denen das Tier mit dem Fußball in der Hand abgedruckt gewesen sei. Jedoch läge kein Lizenzvertrag vor, sodass dies eine Markenrechtsverletzung darstellen würde.

Aufgrund dieser Verletzung der Markenrechte fordert SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.