Worum geht es?
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen.
Wie lautet der Vorwurf?
Der von der Abmahnung betroffene Händler soll Ventilkappen, Türschlossabdeckungen und Felgendeckeln, die mit den Marken der Volkswagen AG gekennzeichnet seien vertrieben haben. Jedoch würde es sich bei diesen Produkten der Abmahnung zufolge nicht um Originalware handeln würde.
Was wird gefordert?
Wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht fordert die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von Schadensersatz. Außerdem fordern die Rechtsanwälte die Erteilung von Auskunft und die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 250.000 Euro bemessen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.