Abmahnung der CBH RAe im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH

Markenrecht
27.03.20209 Mal gelesen
Abmahnung der CBH Rechtsanwälte  im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen einer Verletzung der Marke "FAINA".

Worum geht es?

Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Marken "MO", "my MO", "USHA", "HOMEBASE", "Icebound", "Isha", "Izia" und "FAINA". Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem eine Verletzung der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt wird. Konkret geht es in der Abmahnung um die Marke "FAINA".

Wie lautet der Vorwurf? 

Dem von den Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein ähnliches Zeichen als Modellbezeichnung verwendet zu haben. Dies würde eine Verwechslungsgefahr gem. §14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellen.

Die CBH Rechtsanwälte fordern für die FAST Fashion Brands GmbH von den Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über die Benutzungshandlung
  • Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.