Abmahnung der CBH RAe im Auftrag der Burberry Ltd.

Markenrecht
26.02.2020104 Mal gelesen
Abmahnung der CBH RAe im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der Verletzung der Marke "Burberry-Check".

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Burberry Ltd. aus London durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke "Burberry-Check". "Burberry-Check" ist das Muster der Firma Burberry.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, über dem von ihm betriebenen Onlineshop Produkte zum Verkauf angeboten zu haben, die Ähnlichkeiten mit dem "Burberry-Check" haben würden. Durch diese große Ähnlichkeit der Struktur des Musters zu dem "Burberry-Check" liege eine markenrechtliche Verletzung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV vor.

Die CBH Rechtsanwälte fordern:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, zukünftig das beanstandete Produkt nicht mehr anzubieten, zu vertreiben oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen.
  • Auskunfserteilung, woher die beanstandeten Produkte stammen und wie viele verkauft wurden
  • Herausgabe der Produkte zwecks Vernichtung
  • Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 200.000€

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.