Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für Volkswagen AG

Markenrecht
20.02.202040 Mal gelesen
Erneute markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin verschiedener Marken, unter anderem der Unions-Wort-/Bildmarke "VW im Kreis" und "R Logo" ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform "ebay.de" unter Verwendung des Zeichens "VW im Kreis" und "R Logo" Radnabenabdeckungen und Aufkleber für Kfz beworben zu haben. Durch diese Handlungen würden die Markenrechte der Volkswagen AG gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV verletzt werden. Desweiteren läge gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV auch eine unlautere Rufausbeutung vor.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung sowie Verpflichtung
  • Erteilung von Auskünften bzgl. der Anzahl erworbener, verkaufter und eigens hergestellter Produkte sowie der Personalien der gewerblichen Abnehmer
  • Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 250.000,00€
  • Anerkennung von Schadensersatzansprüchen

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.