Abmahnung der A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HSV Fußball AG

Markenrecht
05.02.2020108 Mal gelesen
Abmahnung der A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HSV Fußball AG wegen Ticket-Weiterverkauf

Die A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der HSV Fußball AG. Kürzlich richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche Tickets für Spiele des HSV angeboten und zu höheren Preisen weiterveräußert haben soll. Somit läge ein Verstoß gegen die AGB der HSV Fußball AG vor. Ebenfalls läge eine Markenrechtsverletzung vor, da der von der Abmahnung Betroffene zur Bewerbung der Karten die sogenannte HSV Fußball AG Raute verwendet habe.

Vor diesem Hintergrund wird von der HSV Fußball AG durch die A|L|P Rechtsanwälte die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie die Erstattung der Anwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 15.000,00 € gefordert. Letztendlich soll der Abgemahnte eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungerklärung abgeben.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.