Abmahnung: Louis Vuitton Malletier durch CBH Rechtsanwälte

Markenrecht
29.01.2020175 Mal gelesen
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Louis Vuitton Malletier wegen gefälschtem Gürtel

Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Louis Vuitton Malletier aus Paris wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Unionsmarke "Louis Vuitton" und der Logos

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Louis Vuitton Malletier aus Paris durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke "Louis Vuitton" sowie der Logos, die unter anderem für die Produktgattung Gürtel verwendet werden.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein Paket, in dem sich ein "Louis Vuitton"- Gürtel befand, unerlaubt nach Deutschland eingeführt zu haben. Das Paket mit dem Gürtel sei vom Hauptzollamt Frankfurt am Main aufgehalten worden, da es sich bei dem Gürtel um ein Falsifikat, eine Fälschung, handle und durch die (versuchte) Einfuhr somit die Markenrechte von Louis Vuitton Malletier verletzt worden seien.

Die CBH Rechtsanwälte fordern:

  • Unterschreibung einer Vernichtungserklärung, ein vorformuliertes Muster ist beigelegt
  • Erstattung der Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens
  • Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.