Abmahnung der Kessler | Kaiser Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG

Markenrecht
17.01.202016 Mal gelesen
Abmahnung der Kessler | Kaiser Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen an "vier Ringe" und "AUDI".

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, über die Internetplattform eBay technische Artikel zum Kauf angeboten und diese mit dem bekannten Markenzeichen "vier Ringe" der Audi AG beworben zu haben. Ebenfalls sei bei der Bewerbung der Produkte auch das Wort "AUDI" verwendet worden und die vier Ringe auf den angebotenen Waren abgedruckt gewesen. Das Markenzeichen "vier Ringe" und die Wortmarke "AUDI" sind jedoch geschützte Unionsmarken, sodass eine Verwendung nur bei Originalware zulässig ist. Dies sei bei den angebotenen Waren nicht der Fall, wodurch eine Markenrechtsverletzung vorliegen würde.

Die Kessler | Kaiser Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße gegen das Markenrecht:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Anwaltskostenerstattung
  • Erstattungsanspruch bzgl. Testkaufkosten
  • Auskunftserteilung, u.a. über Herkunft der Ware
  • Rückruf der verkauften Produkte von gewerblichen Abnehmern sowie Vernichtung

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.